| Kurs | Rechtsfragen zur Vergütung |
| Zeitraum | am 29.01.2026 |
| Kategorie | Management und Führung |
| Kursformat | Präsenz |
| Veranstaltungsart | Präsenz |
| Freie Plätze | |
| Preis | 325,00 € (zzgl. USt.) |
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) verändert die Vergütungslandschaft nachhaltig. Bis zum 7. Juni 2026 müssen Unternehmen in Deutschland ihre Gehaltsstrukturen auf den Prüfstand stellen und transparente, diskriminierungsfreie Vergütungssysteme etablieren. Für Personaler bedeutet das: Vergütungssysteme prüfen, Transparenz schaffen und faire Prozesse etablieren.
Ob Grundentgelt nach Eingruppierung oder vielfältige variable Bestandteile – jetzt gilt es, Strukturen rechtssicher und zukunftsfähig auszurichten. Die effektive Vergütung der Mitarbeiter setzt sich in der Regel aus regelmäßigen und variablen Bestandteilen zusammen. Das monatliche Grundentgelt basiert dabei auf der Eingruppierung der Beschäftigten in eine Entgelt- bzw. Vergütungsgruppe gemäß der ihnen übertragenen Tätigkeit. Bei den variablen Vergütungsbestandteilen dagegen gibt es eine Vielfalt unterschiedlicher Komponenten.
In unserem Seminar erhalten Sie notwendiges Wissen und rechtssichere Handlungsempfehlungen.
Gestaltung der Grundvergütung
EU Entgelttransparenzrichtlinie – Ein Handlungsleitfaden für Unternehmen
Flexibilisierungsinstrumente
Gestaltungsgrenzen
Sonderformen der Vergütung und Steuerungsinstrumente
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| Donnerstag | 09:00 - 16:00 Uhr |
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